1. Vorbemerkung

Ziel der Wettbewerbe ist die Förderung und Anerkennung des Fahrtensports. Die Wettbewerbe werden jedes Jahr neu durchgeführt. Es sollen diejenigen Vereinsmitglieder geehrt bzw. belohnt werden, die besonders aktiv am Fahrtensport teilnehmen. Gewertet wird nach Punktzahl. Die Auswertung wird vom Fahrtenwart in Abstimmung mit dem Vorstand durchgeführt. Die Überreichung der Preise (z. B. Pokale und Cockpitschilder) erfolgt bei der Weihnachtsfeier. Die drei höchsten Wertungen pro Wettbewerb werden in Abstufungen prämiert (z. B. Gold, Silber, Bronze). An die Wettbewerbsteilnehmer wird nur jeweils ein Pokal pro Jahr verliehen mit Ausnahme des Wanderpokals. Aufgrund der festgelegten Wertungspunkte wird entschieden, in welcher Disziplin der Teilnehmer gewertet wird.

2. Wettbewerbe

  1. a) Langfahrtpreise für See und Binnen

Für einen Langfahrtpreis sind mindestens 1500 Punkte erforderlich. Die Fahrt muss in einem Törn gefahren werden. Bei Fahrtunterbrechung von mehr als 20 Tagen gilt der Törn als abgebrochen.

  1. b) Mittelstreckenpreis

Für den Mittelstreckenpreis sind mindestens 800 bis 1499 Punkte erforderlich. Die Fahrt muss in einem Törn gefahren werden. Bei Fahrtunterbrechung siehe a).

  1. c) Saisonpokal

Gewertet werden die meistgefahrenen Kilometer, Schleusen usw. während einer Saison incl. An- und Abtuckern mit Ausnahme der Punkte aus 2a) und 2b)

  1. d) Schleusenpreis (Wanderpokal)

Es werden die während der Saison durchfahrenen Schleusen, Tunnel, Hebewerke gewertet. Der Pokal geht in den endgültigen Besitz des Vereinsmitglieds über, der den Wettbewerb dreimal hintereinander oder fünfmal gewonnen hat. Eigner, Bootsname und Zahl der Schleusen werden jährlich auf den Pokal graviert.

3. Voraussetzungen

Zur Bewertung der Fahrten muss ein Logbuch geführt werden. Empfohlen wird das Logbuch des DMYV. Die Eintragungen müssen vollständig, korrekt und gut leserlich sein und folgendes beinhalten:

  1. a) Datum, Tagesziel in Km, Wetter, Teilnehmer
  2. b) durchfahrene Schleusen usw., Kursangaben bei Seefahrten
  3. c) eventuelle. Törnbelege wie Übernachtungsquittungen usw.
  4. d) Gesamtkilometer (Sm in Km)

Das Logbuch wird spätestens am 15.10. eines jeden Jahres beim Fahrtenwart zur Auswertung abgegeben.

4. Wertung

1 Km Binnen 1 Punkt
1 Km See 2 Punkte
1 durchfahrene Schleuse usw. 10 Punkte
An- und Abtuckern je 100 Punkte

5. Sonstiges

Der Vorstand hat das Recht, weitere Preise auszusetzen oder bestehende Preise zu streichen.

Der Vorstand wünscht allen Teilnehmern allzeit gute Fahrt, schöne Törns und die berühmte Handbreit Wasser unterm Kiel.

gez.

  1. Vorsitzender

Fahrtenwart